Portalstrukturen und fachliche Portalkonzepte für das eGovernment

Das Portal als Begriff wird im deutschen Sprachgebrauch unterschiedlich definiert und verwendet. In unserer Ausarbeitung verstehen wir Portale als benutzerfreundliche, standardisierte, sichere und personalisierbare Zugangssysteme zu Informationen, Anwendungen, Prozessen und Personen mit Verknüpfungen zu verschiedenen Hard- und Softwareanwendungen in einem komplexen Verwaltungsnetzwerk.